Honorar
Anwaltliche Gebühren sollen für Sie als Kunde nachvollziehbar sein.
Die Kosten einer außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung berechnen sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und orientieren sich an dem Wert des Gegenstandes bzw. Streites.
1.) Die Erstberatung und außergerichtliche Interessenvertretung
Die Kosten einer Erstberatung für Verbraucher (nicht für Selbständige oder Gewerbetreibende) sind nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz grds. auf 190,00 € zzgl. MwSt. (226,10 €) beschränkt. Ggfs. kommen noch Auslagen hinzu. Ob diese maximalen Kosten auch in Ihrem Falle anfallen, hängt von dem der Sache zu Grunde liegenden Gegenstandswert ab.
Ich unterscheide folgende Stufungen, die in der Regel entstehen:
Beratungsgespräch (ohne vorher eingereichte Vertragsunterlagen, Schriftstücke usw.). Sie erhalten eine mündliche Beratung zu den wesentlichen rechtlichen Problemen, die Einschätzung der Erfolgsaussichten und eine Empfehlung für Ihre weiteren Handlungsalternativen. Der Umfang sollte in der Regel 20 Minuten nicht überschreiten. Kosten: 95,00 € pauschal zzgl. ges. MwSt.
erweitertes Beratungsgespräch (mit vorherigem Studium eingereichter Unterlagen, die in ca. 10 Min. zu lesen sein sollen). Gesprächsdauer in der Regel bis 30 Minuten. Kosten: 175,00 € pauschal zzgl. ges. MwSt.
schriftliche Beratungen/Gutachten/Tätigeit nach Zeitaufwand nach eingereichten Unterlagen: Honorar nach Vereinbarung.
Im Einzelfall kann auch eine Pauschale oder eine Abrechnung nach Zeit vereinbart werden. Es besteht eine Pflicht des Rechtsanwalts zur Anrechnung auf ggfs. später entstehende gerichtl. Gebühren!
Aufgrund der Komplexität des Gebührenrechts ist eine pauschale Aussage über die Höhe der entstehenden Gebühren leider nicht möglich. Ich informiere Sie aber grundsätzlich vor einer Beratung oder Beauftragung über die voraussichtlich anfallenden Kosten.
2.) Vertretung gegenüber Dritten und gerichtliche Vertretung (Prozessführung)
Die Vertretung nach außen z.B. durch Schriftsätze an Gerichte oder Gegner stellt eine Geschäfts- bzw. Verfahrenstätigkeit dar. Diese wird nach Gegenstandswert gemäß den gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abgerechnet.
Um erste Anhaltspunkte über etwaige anfallende Kosten zu erhalten, können Sie den von dem Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Kostenrechner nutzen. Mit diesem lassen sich die in einem gerichtlichen Verfahren anfallenden Anwaltskosten ermitteln. Diesen erreichen Sie unter: Kostenrechner
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, so helfe ich gerne bei der Kostendeckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.
